Betreuungszeiten & Kosten


Betreuungszeiten

Besonders für Mütter bzw. Berufseinsteiger mit kleineren Kindern, ist es nicht gerade ein leichtes Unterfangen, wenn es darum geht, die Jobsuche oder das Studium wieder näher ins Auge zu fassen. Ich als Tagesmutter biete die ideale Möglichkeit die unterschiedlichsten Steine, die sich Ihnen dabei in den Weg legen nachhaltig und effizient aus dem Weg zu räumen. Unser Angebot wendet sich an alle, die morgens, mittags oder abends eine liebevolle und fürsorgliche Betreuung für Ihr Kind benötigen. Machen Sie sich keine Sorgen - im Regenbogenhaus ist ihr Kind in guten Händen.

Montag - Freitag: 

Samstags:            

Sonntags:

07:30 Uhr - 18:00 Uhr

Nach Absprache

Nach Absprache

Selbstverständlich können auch individuelle Betreuungszeiten vereinbart werden. Sprechen Sie uns einfach an.



Kosten

Die Kosten einer Kindertagespflege werden staatlich gefördert. Wie hoch der Anteil ist, der staatlich gefördert wird, hängt von der Gebührenordnung des Landkreises Vechta ab. Die Höhe des Elternbeitrages wird vom Landkreis nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt. Für die Berechnung benötigt das Jugendamt die Einkommenserklärung der Eltern und die gewünschte Stundenanzahl der Betreuung. Auf der Seite des Landkreises Vechta / Bügerservice erfahren Sie die Möglichkeiten der Bezuschussung unter fachkompetenter Betreuung und Beratung.

 

 

Betreuungskosten


Für dieses liebevolle Betreuungsangebot erlaube ich mir den Betrag in Höhe von 4,60€ / Stunde in Rechnung zu stellen.

 

Im Elternbeitrag sind die Verpflegungskosten, die Sie entrichten müssen, wenn Ihr Kind an Mahlzeiten teilnimmt, nicht enthalten. Dieser Betrag muss direkt an uns entrichtet werden.

Eventuelle  Zusatzkosten


Zusätzliche Kosten können durch die Inanspruchnahme eines erweiterten Betreuungsangebotes wie z.B. in den Abendstunden oder am Wochenende enstehen. Gesonderte Gebühren können für die Verpflegung, für Hygieneartikel wie Windeln, für Ausflüge oder Geburtstage anfallen. Über eventuelle Zusatzkosten könne Sie sich vorab direkt bei uns informieren.


Betreuungskosten steuerlich absetzen


Sie können Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen. Für die Betreuung Ihres Kindes können Sie im Jahr bis zu zwei Drittel der Gebühren, maximal jedoch 4.000,- Euro geltend machen. Weitere Informationen erteilt Ihnen das zuständige Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

Zuschuss zur Kinderbetreuung


Wenn Ihre Familie über ein geringes Einkommen verfügt, sollten Sie auf jeden Fall durch die zuständige Behörde des Landkreises Vechta prüfen lassen, ob Sie Anrecht auf einen Zuschuss oder auf die Übernahme der Kosten für eine Kindertagespflege haben. Diese entscheidet dann, ob es einen Teil des Elternbeitrages übernimmt.